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Aktuelles

Die dritte Verbandsprüfung in diesem Jahr fand statt:
am 02. und 03. Oktober 2009 im Hotel Haus Niemann in Münster

Erfolgreich geprüft wurden Monika Bartelt - Wundpflege bei Katzen / Christine Faber - Der Pferdehuf / Sylvia Gutenberger - Mögliche Kolikursachen beim Pferd/Therapie / Katrin Hacksteiner - Augenkrankheiten bei Hunden und Katzen / Tobias Kamps - HD beim Hund / Sibyl Koch - Das Hundeherz, Physiologie, Pathologie / Sabine Lehmkuhl - Konstitutionstypen bei Isländern / Marianne Menk-Preiss - Bachblüten bei Heimtieren / Karin Mikuda - Das Herz.... / Jennifer Müller - Borreliose / Ulrike Quiske - Sterbebegleitung / Ute Schmidt-Sauerländer - Sportpferde im Ruhestand / Sabine Schulten - Das Sommerekzem des Pferdes / Maria Schüttelhöfer - Verhaltensauffällige Tiere und Bachblüten / Elma Siemoneit - Otitis externa / Isabell Wiesner - HD des Hundes

Alle hier aufgeführten Kollegen haben die Prüfung bestanden.
Die Absolventen erhalten mit dem Bestehen der Prüfung die Berechtigung zum Führen des gesetzlich geschützten Verbandszeichens.

Die Prüfungskommission bestehend aus: Mechthild Prester, Birgit Weidacher-Bauer, Birgit Gnadl, Angela Lamminger-Reith, Astrid Förg-Gnadl, Rita Rupsch, Susanne Niermann, Sabine Kuhlage und Marika Penzkofer möchte allen Absolventen nochmals herzlich auf diesem Wege gratulieren und viel Erfolg und Freude an ihrem weiteren beruflichen Werdegang wünschen.

Die Vorstandschaft freut sich auf einen regen Kontakt mit den neuen Kollegen und ist zu jeder Zeit für Fragen und Anliegen da.

Ein Herzliches Dankeschön auch an alle Hundeführer:
Frau Völlmeke, Frau Laarmann, Frau Wulf, Frau Deckenbrock, Frau Kötter, Frau Freye und dem Prüfungsmanagement "vor der Tür": Frau Nolte und Frau Timmer.


Wahl zum Ältestenrat

In einem persönlichen Brief wurden im Juli 2009 25 Mitglieder persönlich angeschrieben und zu einer Nominierung für den Ältestenrat befragt.
Es haben sich 5 Mitglieder schriftlich bereiterklärt dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Herr Gustav-Adolf Hußmann ist 72 Jahre alt und seit 24 Jahren im Verband
Frau Liselotte Brändlin ist 71 Jahre alt und seit 12 Jahren im Verband
Frau Ursula Buchinger ist 54 Jahre alt und seit 11 Jahren im Verband
Herr Thomas Reich ist 51 Jahre alt und seit 12 Jahren im Verband
Herr Fritz-Klaus Dörre ist 48 Jahre alt und seit 23 Jahren im Verband

Die Mitglieder wurden auf der Mitgliederversammlung am 04.10.2009 zum Ältestenrat gewählt. Herr Gustav-Adolf Hußmann wird das Beschlussbuch führen und als Ältestenrat-Vorsitzender sein Amt bekleiden.

Die Tätigkeiten und Aufgaben des Ältestenrates sind in unserer Satzung unter §21 ff nachzulesen.

Wir bedanken uns auf diesem Wege bei den gewählten Kollegen und hoffen auf eine gut funktionierende Verbandsarbeit.


Erste Verbandsprüfung am 23./24. April 2010 in Münster

Am 23. - 24. April 2010 findet die erste Verbandsprüfung in Münster im "Hotel Haus Niemann" statt.
Der Abgabetermin für die Facharbeiten und zugleich Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2010.
Die Facharbeiten und die Prüfungsanmeldung sind in der Hauptgeschäftsstelle in Münster einzureichen.

Sobald alle Facharbeiten eingegangen sind, bekommen die Prüfungsteilnehmer den genauen Zeitplan sowie alle weiteren Unterlagen zugesandt.

Die Prüfungsunterlagen erhalten Sie wie gewohnt in der Zweiggeschäftsstelle des Verbandes bei Frau Weidacher-Bauer:
Birgit Weidacher-Bauer
2. Vorsitzende
Zweiggeschäftsstelle THP Verband
Voggendorf 14
91486 Uehlfeld
Tel. 09163/959465
Fax. 09163/7824
b.weidacher@thp-verband.de

Die Absolventen erhalten mit Bestehen der Prüfung die Berechtigung zum Führen des gesetzlich geschützten Verbandszeichens. Sie sind dann geprüftes Mitglied im Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V. und zugleich Mitglied in einem Kooperationsverband.


18. – 20. Juni 2010, Hohenroda

Tierheilpraktikertage in Hohenroda
Thema: Stoffwechsel, hormonelle Erkrankungen und akute Infektionskrankheiten

Hohenroda 2009 Seminar- und Vortragsprogramm

THP-Tage Hohenroda

THP-Tage Hohenroda

THP-Tage Hohenroda

THP-Tage Hohenroda

THP-Tage Hohenroda

THP-Tage Hohenroda

Zweite Verbandsprüfung vom 01./02. Oktober 2010 in Münster

Am 01. und 02. Oktober 2010 findet die zweite Verbandsprüfung in Münster im "Hotel Haus Niemann" statt.
Der Abgabetermin für die Facharbeiten und zugleich Anmeldeschluss ist der 30. Juli 2010.
Die Facharbeiten und die Prüfungsanmeldung sind in der Hauptgeschäftsstelle in Münster einzureichen.

Sobald alle Facharbeiten eingegangen sind, bekommen die Prüfungsteilnehmer den genauen Zeitplan sowie alle weiteren Unterlagen zugesandt.

Die Prüfungsunterlagen erhalten Sie wie gewohnt in der Zweiggeschäftsstelle des Verbandes bei Frau Weidacher-Bauer:
Birgit Weidacher-Bauer
2. Vorsitzende
Zweiggeschäftsstelle THP Verband
Voggendorf 14
91486 Uehlfeld
Tel. 09163/959465
Fax. 09163/7824
b.weidacher@thp-verband.de

Die Absolventen erhalten mit Bestehen der Prüfung die Berechtigung zum Führen des gesetzlich geschützten Verbandszeichens. Sie sind dann geprüftes Mitglied im Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V. und zugleich Mitglied in einem Kooperationsverband.


Mitgliederversammlung am 19.10.2008 im Haus Niemann in Münster!

Beginn: 09.30 Uhr
TOP 1 Geschäftsbericht
TOP 2 Ehrung der Kollegen aus der Oktoberprüfung 08 mit Urkundenvergabe
TOP 3 Praxiskleidung für THP
TOP 4 Sonstiges, Wünsche und Anträge

Mitgliederversammlung

Die beiden Vorstände Frau Mechthild Prester und Frau Birgit Weidacher-Bauer wurden einstimmig wiedergewählt!

Nach Ankündigung der Wahl in der THP Zeitung von März 2008 und zwei Rundmails durch den Verband, wurde allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben sich zur Wahl zu stellen.
Es erfolgte bis zum Stichtag 14. April keine Neunominierung.

Es stellten sich zur Wahl:
Zur 1. Vorsitzenden Frau Mechthild Prester
Zur 2. Vorsitzenden Frau Birgit Weidacher-Bauer
Nach der Abgabe der Stimmzettel zählten Frau Händel und Frau Terhaer die bereits vorab abgegebenen Briefwahlstimmen und die Wahlzettel vom 27.4. aus.
Insgesamt gaben 64 Mitglieder ihre Stimmen ab, jeweils 1 Stimme für den 1. und den 2.Vorsitzenden, davon waren 31 Stimmen per Briefwahl, 33 Stimmzettel vom 27.4.08.
Die Stimmen verteilten sich wie folgt:
Frau Prester und Frau Weidacher erhielten jeweils 60 Stimmen mit JA,
4 Mitglieder enthielten sich der Stimme,
Frau Prester und Frau Weidacher-Bauer nahmen die Wahl an.


Radiobeitrag

Am 07. 01. 2008 ist im WDR 4 ein Radiobeitrag über die Arbeit des Tierheilpraktikers gesendet worden. Dieser Radiobericht, in dem Frau Prester zu unserer Arbeit interviewt wurde, ist eine sehr sachliche und informative Beschreibung über unseren Berufstand.
Wenn sie Lust haben können sie sich das Interview selbst anhören und den Bericht dazu lesen. Zum Hören einfach auf der Site auf das Lautsprechersymbol, drücken.

http://www.wdr.de/radio/wdr4/rat_tat/rechtstipp/2008_0107.phtml

Zum abspielen wird der Real Player benötigt.

Falls Sie Probleme mit dem abspielen haben sollten, ist die Datei hier noch mal als mp3 Datei abgelegt.


§ 48 AMG

Die Antwort des Bundesministeriums ist bei uns eingetroffen und wie schon vermutet ist die Umsetzung in Punkto Injektionen am 01. 10. 2007 in Kraft getreten.
Die knappe offizielle Antwort des Bundesministeriums ist hier als Datei angefügt.
Zur Umsetzung raten wir Ihnen alle Injektionen die ausschließlich als i.m. oder i.v. ausgewiesen sind baldmöglichst in Ihrer Praxis zu verbrauchen. Achten Sie bitte in Zukunft darauf dass alle Ampullen die sie in der Apotheke für Ihre Praxis erwerben für den s.c. Einsatz deklariert sind.
Die Firmen Ziegler, Heel und DHU haben bereits Ihr Sortiment auf s.c. Injektionen umgestellt.
Die orale Vergabe der zugelassenen Tierarzneimittel hat sich nicht geändert. Sie dürfen weiterhin alle Arzneimittel die für die jeweilige Tierart zugelassen sind, für Ihre Praxis erwerben und in Ihrer Praxis anwenden.
Wir werden in Ihnen auch in Zukunft immer wieder darüber Bescheid geben welche Firmen speziell für Tiere zugelassene Arzneimittel (auch als Einzelmittel) vertreiben.


Neuer Landesverband Schleswig Holstein

Am 03. Oktober 2007 haben die Mitglieder bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes NRW die neue Landesvertretung für Schleswig-Holstein gewählt.
Herr Jens Lau (1. Vorsitz) und Frau Maria Mengwasser (2. Vorsitz) sind als Vorstände gewählt worden. Alle Mitglieder des Landsverbandes Schleswig Holstein haben nun auch vor Ort direkte Ansprechpartner für alle Berufsbelange.


Neuer Berufskundeordner

Die 4. komplett überarbeitete Auflage unseres Berufskundeordners ist Anfang Oktober 2007 erschienen.
Sie können den neuen Berufskundeordner in der Geschäftsstelle bestellen.

neuer Berufskundeordner

Petition

§ 48, 14. Novelle AMG sieht eine generelle Verschreibungspflicht für Arzneimittel vor, die Tieren verabreicht werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen. In Ergänzung dazu hat das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die am 01.01.2007 in Kraft tritt. Zu dieser Verordnung soll es eine Ausnahmeliste geben, aus der hervorgeht, welche Medikamente von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden. Von wem, wann und wie diese Liste erstellt wird, ist noch nicht bekannt. Sollten homöopathische Medikamente nicht auf dieser Ausnahmeliste stehen, ist es den Tierheilpraktikern in Zukunft verboten, Nutztiere homöopathisch auch mit für die jeweilige Tierart zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln zu behandeln.

Stellungnahme:
Wir, der älteste Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V., sind seit 1995 mit mehren Verbänden als Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände zusammen geschlossen. Ziel der Kooperation ist die berufliche Qualitätssicherung der Tierheilpraktiker. Alle Mitglieder der Kooperationsverbände haben eine Kooperationsprüfung abgelegt, die sich aus einem schriftlichen, theoretischen, praktischen und mündlichen Teil zusammensetzt und nach vorgegebenen Richtlinien der Kooperation abgehalten wird.
Zum Beruf des Tierheilpraktikers: Die schulmedizinische Tierheilkunde ist aus dem Stand der Tierheilkundigen hervorgegangen. Das in jahrhundertlanger Entwicklung überlieferte praktische Wissen hat der schulmedizinischen Tierheilkunde als Grundlage und Ausgangspunkt gedient. Erst die Neuzeit, ab 1830, brachte die Trennung von Tierheilpraktikern und Tierärzten. Der Beruf des Tierheilpraktikers ist ein moderner Beruf, der sich durch sein praktisches Verständnis und durch das Berücksichtigen biologischer Abläufe und Kreisläufe auszeichnet. Die naturgemäße Behandlung mit homöopathischen und pflanzlichen Arzneimitteln ist ein Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit.

Wir, der älteste Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V. fordern im Namen aller Mitglieder, dass alle homöopathischen Mittel komplett von der Verschreibungspflicht ausgenommen bleiben.

Gründe:
I Die Anwendung homöopathischer Mittel bei Tieren ist unschädlich und führt zu keinen nachweisbaren Rückständen bei daraus gewonnen Lebensmitteln.
Dies beweisen auch die einzelnen Studien der Karl und Veronica Carstens-Stiftung, die 1981 vom damaligen Bundespräsidenten gegründet wurde. Die Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten Naturheilkunde, Homöopathie und unkonventionelle Methoden in der Medizin. Sie ist in diesem Bereich europaweit die führende, unabhängige Institution.
Folgende Studien können in diesem Sinne aufgezählt werden:

1. Homöopathie in der Schweinezucht (seit 1998): In diesem Projekt werden 41 Bauernhöfe in der Umgebung von Warendorf (Münsterland) wissenschaftlich begleitet. Auf allen Höfen wird versucht, die Krankheiten der Schweine rein homöopathisch zu behandeln. Ziel ist die bisher umfassendste Erhebung von Einzelfällen in der Tierhomöopathie. Ein Fachmann berät die Höfe vor Ort und bildet die Landwirte aus, die für die Behandlung der Schweine zuständig sind.

2. Homöopathie in der Tiermedizin (1987-1997): In diesem Projekt wurde u.a. gezeigt, dass die homöopathische Prophylaxe und Therapie von Atemwegserkrankungen bei Schweinen der herkömmlichen Behandlung von Antibiotika überlegen ist. Diese umfangreiche placebokontrollierte- Untersuchung an mehr als 4.600 Schweinen ist nicht nur für den Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie von größter Bedeutung. Im Blick auf den Verbraucherschutz kann man folgen, dass Antibiotika in der Schweinemast durch Homöopathie ersetzt werden können!

3. Homöopathie im Milchviehbetrieb (seit 2004): In dieser Studie werden seit mehreren Jahren im Süd-Ost bayerischen Raum in ca. 2000 landwirtschaftliche Betriebe betreut (99% konventionell wirtschaftend, 1% biologisch wirtschaftend) die Ihre Tierbestände mit homöopathischen Mitteln behandeln, ganz im Sinne des Verbraucherschutzes. Im Raum Straubing beispielsweise sind Landwirte aufgrund eines vorherrschenden Nutztierärztemangels auf alternative Behandlungsmöglichkeiten angewiesen. Durch die Möglichkeit der Selbstbehandlung werden Tiere wieder frühzeitig behandelt, ganz im Sinne des Tierschutzes. Belegt durch diese Studie kann man bereits feststellen, dass dadurch weitaus weniger Ausfälle zu verzeichnen sind.

Zur homöopathischen Therapie der lebensmittelgewinnenden Tiere ist die genaue Beobachtung der Tiere notwendig, wodurch Erkrankungen bereits im Anfangsstadium erkannt und behandelt werden. Diese Beobachtung kann nur der Tierbesitzer/Landwirt lückenlos gewährleisten. Durch die Zusammenarbeit von Tierheilpraktiker und Landwirt können durch den Einsatz von homöopathischen Mitteln oft schwerwiegende Folgeerkrankungen vermieden werden, welche sonst nur durch starke, schulmedizinische Medikamente mit Nebenwirkungen, Wartezeiten und Rückständen im Tier, also auch im Lebensmittelprodukt, behandelt werden können. Wenn die homöopathischen Mittel für lebensmittelgewinnende Tiere verschreibungspflichtig werden, würde das für den Tierhalter/Landwirt von Nutztieren bedeuten, dass er seine Tiere nur noch von einem Tierarzt behandeln lassen darf. Da der Tierarzt kein Rezept nur anhand einer Ferndiagnose ausstellen darf, ist er verpflichtet, jeden einzelnen Patienten vorher genau zu untersuchen. Die dadurch explosionsartig ansteigenden Tierarztkosten sind für die meisten Tierhalter/Landwirte wirtschaftlich nicht tragbar. Dies hätte einerseits zur Folge, dass die Nutztierhaltung in Deutschland weiter zurückgeht und die Fleischpreise von in Deutschland gezüchteten Tieren weiter ansteigen. Andererseits nehmen die Importe von "Billigprodukten" aus anderen Ländern mit fragwürdiger Tierhaltung weiter zu. Die Folge wäre ein erhöhtes Risiko für die Einschleppung und Verbreitung weiterer Seuchen. In den letzten Jahren sind neue, völlig unbekannte Seuchen in den Tierbeständen aufgetreten. BSE (Rinderwahn) ist nur eine davon. Haltungs- und umweltbedingte Schäden an Mensch und Tier durch Rückstände der noch bis vor wenigen Jahren als völlig harmlos bezeichneten Substanzen werden nicht ohne Folgen bleiben. Der Einsatz natürlicher Heilmethoden bei der Behandlung kranker Tier ist deshalb nicht nur für Tiere, sondern auch für den Verbraucher von immer größerer Bedeutung.

II Die homöopathischen Mittel die grundsätzlich nach den Herstellungs- und Prüfungsvorschriften des HAB (homöopathisches Arzneimittelbuch, erste amtliche Fassung 1934 abgelöst durch zwischenzeitlich mehrere Nachträge) hergestellt werden, sollen daher für die Anwendung bei lebensmittelgewinnenden Tieren durch die Ausnahmeliste von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden, damit der § 48 mit der 14. Novelle AMG den Vorschriften des Verbraucher- und Tierschutzgesetzes entspricht.

Mit Ihrer Eintragung in unserer Unterschriftenliste unterstützen Sie unsere Forderungen.

unsere Unterschriftenliste zum Download

Antwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucheschutz vom 18.01.2007 zum Thema

Verschreibungspflicht von Arzneimitteln für lebensmittel liefernde Tiere.