Kenntnisüberprüfungsrichtlinien für Tierheilpraktiker
1. Allgemeines
Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis eines Mindestwissens, das ein Tierheilpraktiker zur Führung einer Tierheilpraktiker-Praxis haben sollte.
Der zu den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien gehörende Fragenkatalog/Antwortenkatalog unterliegt einer ständigen Kontrolle und regelmäßiger überarbeitung. Neue Fragen/Antworten werden aufgenommen und bestehende Fragen/Antworten herausgenommen.

Ein Auszug aus dem jeweils gültigen Fragenkatalog wird veröffentlicht. Diese Veröffentlichung kann beim Verband angefordert werden.
Es ist nicht notwendig, dass dieser Auszug von interessierten Prüflingen vervielfältigt wird, da nur derjenige zur Prüfung zugelassen wird, der einen Auszug über die Geschäftsstelle angefordert hat.
Die Kenntnisüberprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen :
1. schriftliche Prüfung
2. mündliche Prüfung
3. praktische Prüfung
4. Facharbeit
von denen die Facharbeit vor der Kenntnisüberprüfung abgeschlossen sein und der jeweiligen Prüfungskommission zur Korrektur vorliegen muss. Die Prüfungsteile 1. bis 3. können an einem Tag abgelegt werden. Bestimmungen zu den einzelnen Prüfungsteilen werden nachfolgend differenziert beschrieben.
Die Prüfungsteile 1 bis 3 müssen vor Ort abgelegt werden; zugesandte beantwortete Fragen mit einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Fragen alleine und ohne Hilfsmittel beantwortet wurden, werden nicht anerkannt.
Die Prüfungsteile 2 bis 4 werden von mindestens zwei Prüfern abgenommen.
Zu den Prüfungsteilen 2 und 3 werden schriftliche Protokolle erstellt, der Prüfungsteil 4 wird schriftlich beurteilt.
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, gilt die gesamte Kenntnisüberprüfung als nicht bestanden. Der nicht bestandene Prüfungsteil muss nachgeholt werden.
Die Kenntnisüberprüfungen werden von den Verbänden mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Nach der bestandenen Kenntnisüberprüfung wird dem Prüfling ein Zertifikat ausgehändigt.
Kenntnisüberprüfungen von Tierheilpraktikerschulen werden nur anerkannt, wenn sie gemäß den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien durchgeführt und im Beisein autorisierter Vertreter eines Verbandes abgenommen werden.
Zur Zeit sind die Prüfungsgebühren 150,00 Euro

2. Prüfungsteile
2.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst nicht mehr 60 sondern 75 Fragen (Beschluss vom 29.10.2005). Die Bearbeitungszeit sind 120 Minuten.
Die Fragen werden ohne Ausnahme aus dem geltenden Fragenkatalog.
Die Fragen werden als MultipleChoice-Fragen oder Freifragen vorgelegt.
Die Fragen kommen aus den Bereichen:
Anatomie
Physiologie
Pathologie
Therapieverfahren
Recht
Der Umfang der Rechtsfragen wird 30% betragen.
Bei den MultipleChoice-Fragen sind bis zu 3 richtige Antworten möglich. Die Anzahl der möglichen richtigen Antworten wird je Frage angegeben.
Werden mehr als die angegebene Zahl der richtigen Antwortenmöglichkeiten angezeichnet, gilt die Frage als gesamt falsch beantwortet. Werden die angegebene Zahlen der richtigen Antwortmöglichkkeiten oder weniger angezeichnet, werden die richtigen Antworten gewertet.
Bewertungsschema:
1 Antwortmöglichkeit : 1 richtige Antwort = 6/ 6 Punkte
2 Antwortmöglichkeiten: je richtige Antwort = 3/6 Punkte
3 Antwortmöglichkeiten: je richtige Antwort = 2/6 Punkte
Bei den Freifragen wird die zu erreichende Punktzahl angegeben. Die Beantwortung der Freifragen muss die geforderten richtigen Stichworte enthalten, die Form der Antwort (Satzbau) wird nicht in die Bewertung einbezogen.
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 2/3 der zu erreichenden Punktzahl erreicht wurden.
2.2 Mündliche Prüfung
Die Prüfzeit beträgt i. d. R. 15 Minuten je Prüfling.
Die Fragestellung ergibt sich aus:
Fragen zur vorgelegten Facharbeit
Fallbeispielen
Differentialdiagnostik/Therapiemethoden
Physiologie
2.3 Praktische Prüfung

Die Prüfzeit beträgt i. d. R. 15 Minuten je Prüfling.
Die Prüfung findet am Tier statt.
- schließt Fragen zur angewandten Anatomie mit ein.
- soll die Möglichkeit bieten, Injektions- und andere medizinische Verabreichungsmöglichkeiten darzustellen.
- soll die Möglichkeit bieten, Untersuchungstechniken zeigen zu lassen.
- überprüft, ob Untersuchungsgänge „selbstständig und eigenverantwortlich“ durchgeführt werden können.
- soll den Gesamteindruck des Prüflings abrunden.
2.4 Facharbeit
Die Facharbeit soll die fachliche Qualifikation des Autors zeigen. Sie soll physiologische, pathologische, therapeutische und naturheilkundliche Bereiche oder Bereiche, mit denen der Tierheilpraktiker im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert sein kann, umfassen.
Der Prüfling kann ein Thema - in Absprache mit dem prüfenden Verband - selbst suchen oder eines von zwei gestellten Themen wählen. Hierbei dürfen auch außergewöhnliche Themen - wie z. B. über Reptilien, Vögel, Zootiere - gewählt werden.
Die Facharbeit muss folgenden Rahmenbedingungen entsprechen:
- Seitenumfang i. d. R. 20 bis 60 DIN A 4
- Schriftgröße 12
- Zeilenabstand 1,5
- der nicht paginierte Anhang muss ein Literatur- und Quellenverzeichnis für Text und Bilder aufweisen
- eingefügte Bilder sind zu beschriften
- es muss eine eidesstattliche Erklärung über die selbstständige Erstellung der Facharbeit beiliegen
- aus dem Titel muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Facharbeit handelt,
Formulierungen wie „Diplomarbeit“ o. ä. werden nicht anerkannt.
Die Facharbeit muss acht Wochen vor dem gewählten Prüfungstermin in zwei Exemplaren bei dem prüfenden Verband eingegangen sein.
3. Inkrafttreten
Diese Kenntnisüberprüfungsrichtlinien treten in Kraft am:
01 Januar 2004.
Zur Unterzeichnung:
Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker
Erphostr. 23
48145 Münster
Bevollmächtigter: Jens Lau
Seit 20.06.2004 nicht mehr Mitglied in der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände
Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten
Rodenberger Str.8
31867 Lauenau
Bevollmächtigte:
Marion Ramcke, Andreas Benzko
Deutsche Tierheilpraktiker-Union
Burgauerstr. 4
89358 Kammeltal
Bevollmächtigte:
Edeltraud Hanser, Heike Keicher
Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands
seit 1931 e.V.
Hölkenbusch 11
48161 Münster
Bevollmächtigte: Mechthild Prester, Birgit Weidacher-Bauer
Seit 01.01.2011 nicht mehr Mitglied in der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände
Verband freier Tierheilpraktiker
Auestr. 99
27432 Bremervörde
Bevollmächtigte: Jutta Schröter, Barbara Lützeler
Kenntnisüberprüfung für Tierheilpraktiker
Leitfaden für Facharbeiten
Das Thema muss in jedem Fall mit der Prüfungskommission des prüfenden Verbandes abgeklärt und von diesem Verband genehmigt werden. Zur Klärung von Fragen steht ein Ansprechpartner aus der Prüfungskommission zur Verfügung.
Es ist eine Eidesstattliche Erklärung darüber abzugeben, dass die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt wurde (Extrablatt).
1. Ziel der Facharbeit
Mit der Facharbeit soll der / die zu prüfende Tierheilpraktiker/in nachweisen, dass er / sie in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabenstellung selbstständig und methodisch zu bearbeiten. Das Thema soll im Regelfall eine Problemstellung umfassen, wie sie im Berufsleben eines Tierheilpraktikers in der Praxis auftreten kann. Dabei kann z.B. in Form eines Literaturvergleiches ein bestimmtes Thema bearbeitet werden, eine während eines Praktikums bearbeitete Problemstellung ausgewählt oder Praxisfälle verglichen werden.
2. Aufbau der Arbeit
Die Gliederung der Facharbeit orientiert sich an den Erfordernissen der Themenstellung.
1. Inhaltsverzeichnis
2. Einleitung in das Thema, ggf. auch Präzisierung und Einschränkungen
3. Zielsetzung und Aufgabenstellung
4. Material und Methoden / Daten (falls Fremddaten verwendet wurden)
5. Ergebnisse
6. Diskussion
7. Zusammenfassung (maximal eine Seite)
8. Literaturverzeichnis und ggf. andere Anhänge
3. Erläuterung der einzelnen Teilbereiche
zu 2. Einleitung
In der Einleitung soll dem Leser eine Einführung in das Thema / die Problematik gegeben werden, z.B. die ätiologie einer Erkrankung. Die Einleitung / Einführung des Themas sollte - bei medizinischen Themen - aktuelle medizinische Erkenntnisse beinhalten.
zu 3. Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung und Zielsetzung legt in wenigen Sätzen dar, warum das Thema interessant ist und bearbeitet wird ( „ Die vorliegende Arbeit hat das Ziel....“). Alles was in der Arbeit folgt, muss sich daraus ableiten.
zu 4. Material und Methoden
Im Methodenteil wird das, was in der Arbeit gemacht wurde, so dargestellt, dass es für den Leser nachvollziehbar ist. In diesem Teil werden noch keine Ergebnisse vorgestellt. Bei einer reinen vergleichenden Literaturarbeit sollen hier die im Ergebniss- und Diskussionsteil verglichenen Behandlungsmethoden kurz erläutert und beschrieben werden (ebenfalls diskutierte Medikamente kurz erwähnen).
zu 5. Ergebnisse
Im Ergebnissteil werden die Ergebnisse genannt, die sich direkt aus den erläuterten Methoden ableiten. Eine Vermischung zwischen Darstellung der Methode und der Ergebnisse ist zu vermeiden. Die Ergebnisse werden neutral genannt und erläutert. Eigene Interpretationen gehören erst in die Diskussion. Tabellen und Abbildungen müssen im Text erläutert werden.
zu 6. Diskussion
Im Diskussionsteil bringt der Autor / die Autorin seine eigenen Erfahrungen und Bewertungen ein. Die Diskussion kann sich auf die gewählten Methoden und die Ergebnisse beziehen.
zu 7. Zusammenfassung
In der Zusammenfassung werden die Aufgabenstellung und Zielsetzung sowie die daraus resultierenden Ergebnisse mit Diskussion auf maximal eine Seite zusammengefasst. Die Zusammenfassung soll für einen Leser nachvollziehbar sein, der nicht die ganze Arbeit gelesen hat.
zu. 8. Literaturverzeichnis
Aufbau der Literatur-Zitate :
Alle aus fremden Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommene Aussagen, Gedankengänge, Zahlen usw. sind als geistiges Eigentum anderer zu belegen. Literaturangaben müssen einheitlich und durchgängig zitiert werden.
Fußnoten und sonstige Anmerkungen sind auf der jeweiligen Textseite, zu der sie gehören, anzugeben.
Beispiele:
Zeitschriften:
1. Hajek R: Bachblüten - eine Therapie, die sich nicht mehr wegdiskutieren läßt. Ganzheitliche Tiermedizin1991; 6: 93-97
2. Grünig G, Hermann M, Jorisch S, Schärer C, von Fellenberg R: Proteaseaktivität im Tracheobronchialsekret von Pferden mit COPD: Pathophysiologische Bedeutung. Pferdeheilkunde - Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Juli/August 1990: 1:55 ff.
Monographien:
1. Westermayer E: Lehrbuch der Veterinärakupunktur. Bd. 2: Akupunktur des Pferdes. Karl F. Haug Verlag, Heidelberg 1993.
2. Maciocia G: Die Grundlagen der Chinesischen Medizin. Verlag für Traditionelle Medizin, Dr. Erich Wühr, Krötzingen/Bayer. Wald 1994.
Buchbeiträge:
1. Kellner H: Weichteile und Gelenke. In: Zoller WG, Grasser U, Zoller N (Hrsg): Einführung in die Ultraschalldiagnostik. Karger-Verlag, Basel 1992: 216-228
Zitate aus dem Internet
bei Zitaten aus dem Internet sind Autor, Titel, Internet-Seite zu nennen
Drucker PF: The social transformation of this century. Http://ksgwww.harvard.edu/~ksgpress/drucklec.htm, 27.09.1995
Bitte in jedem Fall zitierte Quellen ausdrucken und als Nachweis archivieren.
4. Form und Gestaltung
Die Facharbeit sollte mindestens 20 Textseiten (DIN A4) umfassen und maximal 60 Seiten nicht überschreiten.
Die Arbeit beginnt mit einem unpaginierten Titelblatt, der nachfolgenden ebenfalls unpaginierten Eidesstattlichen Erklärung und dem ebenfalls unpaginierten Inhaltsverzeichnis. Die nachfolgenden Seiten werden fortlaufend mit arabischen Ziffern gezählt. Die Arbeit endet mit dem - unpaginierten - Literaturverzeichnis.
Alle Textseiten haben das Format DIN A4 und werden nur einseitig beschriftet. Die Ränder betragen oben, unten, rechts und links 2,5 cm. Der Zeilenabstand sollte 1,5 betragen, die Schriftgröße 12. Tabellen und Abbildungen sind fortlaufend zu nummerieren.
Die Bewertungskriterien richten sich in erster Linie auf den Inhalt und nicht auf die graphische Aufbereitung der Facharbeit.
5. Beispiel-Gliederung einer Facharbeit
Themenbeispiel:
Hufrehe: Vergleich schulmedizinischer und naturheilkundlicher Therapien bei einer akuten Hufrehe
Gliederung
Einleitung:
Was ist Hufrehe; klinisches Bild
ätiologie / Ursachen
Aufgabenstellung:
Literaturvergleich der schulmedizinischen und naturheilkundlichen Behandlung einer akuten Hufrehe
Material und Methoden:
Kurze Beschreibung der eingesetzten Medikamente und Methoden schulmedizinisch und alternativ ( klassische Homöopathie, Phytotherapie; Akupunktur); kurze Erläuterung zu der jeweiligen Therapiemethode über Funktion und Wirkungsweise
Begleitmaßnahmen die sowohl bei einer schulmedizinischen als auch einer alternativen Therapie nötig sind; wie z.B. Diätetik, Aderlass, Rehebeschlag oder eingipsen (Vor- und Nachteile); auf Sand stellen; usw.; diese Punkte sind hier jedoch, weil sie begleitend zur Therapie gehören nur kurz abzuhandeln.
Ergebnisse
Schulmedizinische Behandlung: eingesetzte Medikamente; welchen Zweck verfolgt deren Einsatz; Therapieverlauf;
Alternatives Behandlungskonzept:
z.B. Einsatz von klassischer Homöopathie: welche Mittel kommen in Frage und warum; welchen Zweck verfolgt deren Einsatz; Einsatz von TCM: welche Meridiane sind betroffen welche Disharmoniemuster können zu Grunde liegen usw.
Einsatz von Phytotherapie: warum welche Kräuter eingesetzt werden, welches Ziel wird angestrebt; Therapieverlauf und Erfolg
Gegenüberstellung der beiden Verfahren
Diskussion
Diskutieren über das Für und Wider beider Therapien; Vor- und Nachteile; Zeitdauer der Heilung; Kosten; Rezidivverhinderung; welche Therapie ist hier der andern überlegen;
Zusammenfassung
die eine Seite nicht überschreiten soll und alle bearbeiteten Punkte kurz und prägnant beschreiben
Literaturverzeichnis


