Verbandszeichen
Viele Berufe haben ihr eigenes Standesemblem. Ein solches Erkennungszeichen ist unser THP-Zeichen, das an geprüfte Tierheilpraktiker vergeben wird.

Seit 1984 ist das Zeichen unseres Verbands als eingetragenes Zeichen gesetzlich geschützt. Die Abkürzung THP in Verbindung mit dem Äskulapstab und der Schlange als Zeichen der Medizin wird sich als Erkennungszeichen für Tierheilpraktiker durchsetzen.
Da aufgrund fehlender Vorschriften die Ausbildung zum Tierheilpraktiker und die Berufsausübung nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es bei der beruflichen Qualifikation der Tierheilpraktiker/innen erhebliche Unterschiede. Diesem Missstand abzuhelfen und der Bevölkerung ein klares Unterscheidungsmerkmal zur Verfügung zu stellen, hat der Verband im Jahr 1984 für seine Mitglieder die Möglichkeit geschaffen, dies durch das Verbandszeichens nachzuweisen. Dieses Zeichen wird nur an Tierheilpraktiker verliehen, die erfolgreich vor dem Verband eine Prüfung abgelegt haben und damit eine ausreichende Qualifikation zur Ausübung des Berufs Tierheilpraktiker/in nachweisen können. Mit dem Zeichen kann der Tierheilpraktiker seine Qualifikation auf dem Praxisschild und in seinen schriftlichen Unterlagen dokumentieren. Die Anforderungen für die Prüfung, können bei der Geschäftsstelle erfragt werden oder unter www.thp-verband.de abgerufen werden.
Achtung!
Der Rechtsstreit mit dem „Verband Deutscher Tierheilpraktiker“ wurde am 02.11. 2005 vom Gericht leider gegen uns entschieden.
Deshalb sind wir gezwungen unseren alteingesessenen Verbandsnamen etwas zu ändern. Laut dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist es uns nunmehr untersagt uns Bundes- und Dachverband zu nennen. Ebenso dürfen wir die Bezeichnung „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ so nicht mehr führen da der Artikel der, nur in Verbindung mit Verband, eine Alleinstellung ausdrückt, die wir als Berufsverband nicht mehr haben.
Ab dem 01. 01. 2006 darf nur noch der neue Verbandsname (Logo), verwendet werden!
