Zahlen und Leistungen des Verbands
Die Anzahl der in der Bundesrepublik tätigen Tierheilpraktiker lässt sich nicht exakt ermitteln, da nicht alle Tierheilpraktiker organisiert sind. Unserem Verband sind zurzeit ca. 700 Tierheilpraktiker bekannt, die ihre Praxis haupt- oder nebenberuflich führen.
Im Jahr 2006 hat der Verband ca. 320 Verbandsmitglieder.
Daneben gibt es noch eine größere Zahl von Tierheilpraktikern, die zwar eine Ausbildung gemacht, sich aber nicht als Tierheilpraktiker in freier Praxis niedergelassen haben.
Ausbildungsstätten zum Tierheilpraktiker gibt es in der Bundesrepublik derzeit ca 40. Diese große Zahl erklärt sich aus den Zweigniederlassungen von größeren Schulen und ist dadurch relativiert.
Eine Liste der Schulen (ohne Beurteilung der Ausbildungsqualität) kann in der Geschäftsstelle des Verbandes oder unter unserem Verzeichnis der Tierheilpraktikerschulen angefordert werden.
Leistungen des Verbands
- Vertretung der Tierheilpraktiker in politischer und fachlicher Sicht.
- Erhaltung des Berufs Tierheilpraktiker als freier Beruf
- Interessenvertretung gegenüber Dienststellen und Behörden in allen berufspolitischen Fragen
- Erhaltung und Pflege der kollegialen Gemeinschaft und Hilfsbereitschaft
Für das einzelne Mitglied bedeutet dies:
- Beratung und kollegiale Hilfe in allen (berufspolitischen und fachlichen) Fragen der Praxisführung
- Beratung und Interessenvertretung bei unberechtigten Rechtsverfolgungen
- Schutz und Hilfestellung bei ungerechtfertigten Abmahnungen
- Gebührenverzeichnis
- Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl von Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten
- Hilfestellung und Beratung bei der Praxiseröffnung
- Günstige Gruppentarife z.B. bei Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, u.a.

Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich satzungsgemäß verwendet. Die Betreuung der Mitglieder hat Vorrang. Eine übermäßige Reglementierung der Mitglieder wirkt sich lähmend auf die Mitarbeit der Kollegen aus. Deshalb führen wir auch Gespräche mit allen anderen Verbänden, was die berufspolitischen Ziele anbelangt. Ziel dieser Gespräche ist, gemeinsam erarbeitete Vorstellungen auch gemeinsam nach außen zu vertreten, bei aller Unterschiedlichkeit der Meinungen und Richtungen in den verschiedenen Verbänden.
Die Gespräche zur Zusammenarbeit in den verschiedenen Verbänden sind zwar erst am Anfang, aber die ersten Schritte sind gemacht und die Perspektiven gut.
Freundschaftliches und kollegiales Zusammenwirken und gemeinsames Auftreten der verschiedenen Verbände in gemeinsamen berufspolitischen Fragen werden in Zukunft den Beruf des Tierheilpraktikers festigen und stärken.
Die positive Darstellung des Berufs in der Öffentlichkeit muss energisch verfochten werden.
Die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen üben ihren Beruf in verantwortungsvoller und sorgfältiger Weise aus. Die Ausübung des Berufs ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen eingegrenzt. Innerhalb der erlaubten Grenzen ist jedoch die Tätigkeit des Tierheilpraktikers ein Beruf mit vielen Facetten und Möglichkeiten und nicht zuletzt ein Beruf, der eben deswegen eine sehr große therapeutische Freiheit besitzt.
Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf, die Berufsausübung des Tierheilpraktikers gesetzlich zu regeln. Der Ruf nach staatlicher Regelung könnte möglicherweise eine "Nullregelung" darstellen, das heißt: das endgültige Verbot der nichttierärztlich ausgeübten Tierheilkunde. Dies wird von Funktionsträgern tierärztlicherseits schon lange gefordert, wie seinerzeit im Humanbereich das Berufsverbot für Heilpraktiker gefordert wurde. Der Beruf der Heilpraktiker wurde dann aber trotz dieser Forderungen gesetzlich geregelt, weil sich schließlich viele Menschen für die Berufsanerkennung der Heilpraktiker einsetzten. Da auch der Tierheilpraktiker bei den Tierbesitzern immer größere Anerkennung erlangt, besteht durchaus die Möglichkeit der gesetzlichen Anerkennung seines Berufsbildes.

Die in letzter Zeit vermehrt auch in überregionalen Zeitschriften erscheinenden Anzeigen von verschiedenen Tierheilpraktikerschulen erwecken den Anschein, der Beruf sei leicht und schnell zu erlernen und der so ausgebildete Tierheilpraktiker könne sich in kurzer Zeit eine lukrative Existenz aufbauen.
Aber oft fehlen fundierte Kenntnisse in Theorie und Praxis sowie in wirtschaftlichen Belangen.
Als selbstständiger Tierheilpraktiker muss man nicht nur mit Tierpatienten und deren Besitzern umgehen können, sondern auch kaufmännische Grundlagen besitzen. Hinzu kommt, dass es vier bis fünf Jahre braucht, bis eine Tierheilpraxis rentabel ist, und dies ist zusätzlich sehr stark von dem Erfolg der Behandlungen abhängig.
Der Beruf des Tierheilpraktikers zählt zu den "freien Berufen". Damit verbunden ist, dass der Tierheilpraktiker sich um seine Altersversorgung, Kranken-, Unfall-, Verdienstausfallversicherung sowie um die Berufshaftpflichtversicherung und vieles andere selbst kümmern muss. Hinzu kommen tägliche Arbeitszeiten von zehn bis zwölf Stunden und dies zum Teil auch an Wochenenden. Die Qualität der durchlaufenen Ausbildung ist letztendlich das entscheidende Kriterium, an dem eine Praxis scheitert oder erblüht. Die praktische Ausbildung sollte in jedem Fall in der Praxis eines erfahrenen Kollegen gemacht werden. Deshalb ist eine sorgfältige und kritische Auswahl der angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten das Fundament für eine erfolgreiche Praxisgründung. Unter den verschiedenen Schulen die richtige auszuwählen, ist für Ausbildungswillige schwierig.
Wir als Verband helfen den Berufsinteressierten dabei. Wie der einzelne Tierheilpraktiker seine Kenntnisse erworben hat und auf welchem Weg er sich auf diesen Beruf vorbereitet und seine Fähigkeiten entwickelt hat, ist zunächst zweitrangig. Seminare, die hohe Anforderungen stellen und von denen die zukünftigen Kollegen für die tägliche Arbeit profitieren sind besser, als lahme Vorträge, die man auch in irgendeinem Fachbuch nachlesen kann. Seriöse Ausbildungsinstitute bieten (kostenlos) Probeunterricht an, in dem man sich über die angebotene Ausbildung selbst ein Bild machen kann.
Es lohnt sich in jedem Fall, die Kursangebote und Ausbildungsverträge genau zu prüfen und zu vergleichen. Auch hierbei bietet der Verband seine Hilfe an, am besten in Form eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Wichtig: Die Ausübung des Berufs Tierheilpraktiker fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz! Eine Ausbildung und Überprüfung zum Humanheilpraktiker ist also nicht Vorraussetzung für den Beruf, wenngleich einige Schulen dies aus wirtschaftlichen Erwägungen von ihren Schülern verlangen.
Der Verband bietet einzelne Seminare und Fortbildungsmöglichkeiten für seine Mitglieder an. Sie sind nicht als Konkurrenzveranstaltungen zu den vorhandenen Schulen gedacht, sondern als Möglichkeit, qualifiziertes Fachwissen auszutauschen und zu erarbeiten.
