Pressemitteilung 16. November 2022
Pressemitteilung der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V., des Ältesten Verbandes der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., des internationalen Tierheilpraktikerverbandes und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit (ATG) e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2022.
Pressemitteilung 31. Januar 2022
Pressemitteilung des BkTD im Namen aller unterstützenden Verbände: Ablehnung einer einweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker.
Therapiefreiheit für Tiere erhalten: Interview mit Tierheilpraktikerin Nina Packwitz
Unsere Kollegin Nina Packwitz hat der Bundesvereinigung für RAI-Reiten ein Interview zum neuen TAMG gegeben. Anzuschauen ist das Interview
.Pressemitteilung 12. November 2021
Pressemitteilung des BkTD im Namen aller unterstützenden Verbände.
Verbandsbroschüre 2018
Unsere aktuelle Verbandsbroschüre steht zum Download zur Verfügung.
Neuwahlen im Landesverband NRW
Frau Kötter und Frau Schiffer haben sich für die Wiederwahl zur Verfügung gestellt.
Die Nominierung der Wiederwahl lief bis zum 30. August 2017. Es sind keine Gegenkandidaten nominiert worden.
Im Rundmail vom Juli 2017 und in der THP Zeitung wurde auf die anstehende LV-Vorstandswahl hingewiesen.
Frau Terhaer wurden zum Wahlleiter bestimmt.
Die Wahl erfolgte in zwei offenen Wahlgängen, per Handzeichen.
Zum Zeitpunkt der Wahl waren 29 stimmberechtigte Mitglieder im Saal.
Wahl zum 1. Vorstand:
Frau Eva-Maria Kötter 29 Stimmen mit ja, 0 Enthaltungen, 0 Stimmen mit Nein
Wahl zum 2. Vorstand:
Frau Marion Sybille Schiffer 29 Stimmen mit ja, 0 Enthaltungen, 0 Stimmen mit Nein
Frau Kötter und Frau Schiffer bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nahmen die Wahl an. Sie freuen sich auf die nächsten 4 Jahre Amtszeit.
Kleine Anfrage der Partei Die Linken an die Bundesregierung
Ende letzten Jahres ist eine kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung gestellt worden und die Antwort ist zwar wie immer noch schwammig, aber in ihren Grundzügen schon mal positiv. Die Bundesregierung hat erneut verlauten lassen, dass sie nicht daran interessiert ist, den Tierheilpraktiker zu verbieten. Die Tierheilpraktiker sollen weiterhin mit ihren jetzigen Möglichkeiten arbeiten können. Die Anfrage finden Sie hier
Pressemitteilung vom 25.02.2016
Über 80.000 Stimmen für Erhalt der komplementären und alternativen Medizin für Tiere
Über 50.000 Unterstützer online und mehr als 30.000 Unterschriften auf Papier: das ist das Ergebnis eines Aufrufs zur Mitzeichnung einer Petition an den deutschen Bundestag.
Zur Mitzeichnung hatte der Verein Artgerechte Tiergesundheit e.V. mit seinen angeschlossenen Verbänden und die Kooperation der deutschen Tierheilpraktiker-Verbände, ein Zusammenschluss von 5 Tierheilpraktikerverbänden, aufgerufen.
Die Petenten setzen sich dafür ein, den Entwurf einer EU-Tierarzneimittel-Verordnung so abzuändern, dass homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel für Tiere erhalten bleiben. Unbedenkliche naturheilkundliche Medikamente, Pflegemittel und Futtermittelergänzungsstoffe sollen auch in Zukunft sowohl durch Tierhalter als auch durch Tierheilpraktiker für Tiere Anwendung finden. Sie sollen keiner gesonderten Zulassung bzw. Registrierung - zusätzlich zur Zulassung/Registrierung als Humanarzneimittel - unterliegen, sofern sie keinen Schaden für Mensch, Tier oder Umwelt anrichten können.
Bereits registrierte Homöopathika, insbesondere homöopathische Einzelmittel, sollen ohne zusätzliche Registrierung und ohne tierärztliche Umwidmung durch jedermann ab einer Verdünnungsstufe von 1 : 10.000 (D 4) an alle Tierarten verbreicht werden können. Für diese Verdünnungsstufe steht fest, dass sie keine Rückstände bei Mensch oder Tier verursacht. Dies hatte die Bundesregierung in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage im November ausdrücklich bestätigt.
Auf Grund der überwältigenden Unterstützung in der Bevölkerung fordern die Petenten und das Bündnis aus Tierheilpraktikerverbänden nun eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss.
Den Entwurf einer Tierarzneimittel-Verordnung hatte die EU-Kommission im September 2014 verabschiedet. Nach einer Beratung im EU-Parlament, die sich voraussichtlich über die Sommermonate 2016 erstrecken wird, muss der EU-Ministerrat, bestehend aus den zuständigen Fachministern der EU-Mitgliedstaaten, den Entwurf annehmen. In den Beratungen des Ministerrates sind noch Änderungen möglich. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird frühestens Ende 2016 gerechnet. EU-Verordnungen gelten in den Mitgliederstaaten unmittelbar, ein Umsetzungsakt durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich, nationale Sonderregelungen können aber möglich sein. Für Deutschland verhandelt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Tierheilpraktikerverbände und der ATG e.V. haben das BMEL mehrfach um ein Gespräch gebeten, um einen fachlichen Austausch zu ermöglichen. Bisher hat ein solcher Austausch nicht stattgefunden. Die hohe Anzahl der Unterschriften für die Petition macht dieses Gespräch nun umso dringlicher.
Mit lieben Grüßen
Birgit Weidacher-Bauer
EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren
Die Stellungnahme der ATG ist hier als Datei angefügt.
Die Pressemitteilung als Download ist hier als Datei angefügt.
Die Europäische Kommission hat im September 2014 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel – KOM (2014) 558 - eingereicht. Die Verordnung soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel novellieren bzw. ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. die Ziele, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Tiere zu erhöhen und einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten.
Um dies zu erreichen, will die EU u.a. ein zentrales Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel schaffen. Es soll eine Datenbank zur Erfassung von Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz) errichtet werden. Zudem sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind – bisher gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel.
Insbesondere letztere Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen. Bisher werden nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: da es kaum Hochpotenzen gibt, die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen Humanarzneimittel an. Absurd erscheint die Forderung, homöopathische Arzneimittel für Tiere gesondert, also neben einer Registrierung als Humanarzneimittel, zuzulassen auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese Arzneimittelgruppe für die Behandlung von Nutztieren besonders gefördert werden soll, da sie anerkanntermaßen keine Rückstände im Tier hinterlässt.
Einschneidende Änderungen sind bei der Verschreibungspflicht vorgesehen: nach dem Entwurf kann ein Mitgliedstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden können, für verschreibungspflichtig erklären. Dies würde eine Existenzvernichtung für Tierheilpraktiker bedeuten, die überwiegend Nutztiere behandeln.
Der Entwurf wird derzeit im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beraten. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., ein Zusammenschluss von fünf Tierheilpraktikerverbänden, hat gemeinsam mit dem Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. und dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e. V. eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben. Die Stellungnahme ist unter http://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles www.kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/EU-will-Arzneimittelrecht-fuer- Tiere-novellieren als download unter dem dort aufgeführten Artikel online abrufbar.
Nach Ansicht der THP-Verbände schießt der Verordnungsentwurf weit über das Ziel hinaus. Zwar sei es zu begrüßen, dass der Einsatz von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren reduziert und die Nebenwirkungen von Tierarzneimitteln besser überwacht werden sollen. Mit den strengen Anforderungen, die künftig an die Zulassung von Tierarzneimitteln gestellt werden, bestehe aber gleichzeitig die Gefahr, dass das gesamte Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln verlorengehe. Zu befürchten sei eine Verarmung der komplementäralternativmedizinischen Therapievielfalt. So sei es nicht einleuchtend, dass ein homöopathisches Präparat, das zur Anwendung am Menschen, also auch an Säuglingen, Schwangeren und stillenden Frauen zugelassen bzw. registriert sei, künftig eine zusätzliche Zulassung erhalten müsse, um bei Tieren angewendet werden zu dürfen. Es ist damit zu rechnen, dass viele homöopathische und pflanzliche Präparate künftig für Tiere nicht mehr zur Verfügung stehen werden, weil die Hersteller wegen der hohen Kosten keine gesonderte Zulassung als Tierarzneimittel beantragen werden, die für jede Tierart explicit zu erfolgen hat.
Für klassisch arbeitende Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen zur oralen Verabreichung arbeiten, würde die Verabschiedung des Entwurfs faktisch ein Berufsverbot bedeuten: es gibt nahezu keine für Tiere zugelassenen Hochpotenzen auf dem europäischen Markt. Bisher war es möglich, zumindest für nicht-lebensmittelliefernde Tiere auf die zugelassenen (Human-)Arzneimittel zurückzugreifen.
Problematisch am Entwurf ist auch, dass entgegen den bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel definiert werden. Sie bedürfen damit einer gesonderten Zulassung als Tierarzneimittel. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten, v.a. pflanzlichen Ursprungs, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden werden. Stattdessen werden diese Produkte einem kostenintensiven und aufwändigen Zulassungsverfahren unterzogen.
Der Entwurf bedroht damit den gesamten Sektor der komplementär-alternativmedizinischen Therapieformen in unangemessener Weise. Dies ist vor dem Hintergrund, dass nach der EU-Bio- Richtlinie die Behandlung mit komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln (z.B. Phytotherapie, Homöopathie u.a.) Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemischsynthetischen allopathischen Arzneimitteln, ein Wertungswiderspruch. Nicht vereinbar ist der Entwurf auch mit dem Ziel „Prävention und Gesundheitsförderung vor Therapie“. Genau diese Möglichkeiten werden durch den Entwurf massiv behindert und z.T. sogar unmöglich gemacht.
In ihrer Stellungnahme fordern die THP-Verbände u.a.,
- komplementär-alternativmedizinische Arzneimittel, insbes. Homöopathika von einer zusätzlichen Zulassung bzw. Registrierung als Tierarzneimittel freizustellen, sofern bereits eine Zulassung bzw. Registrierung als (Human-)Arzneimittel besteht.
- bei Homöopathika den evtl. bestehenden Risiken durch Festlegung von sog. sicheren Potenzen Rechnung zu tragen.
- der Anwendung von komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln zu geben: ihre Herstellung, Anwendung und Entsorgung ist schonender für Menschen, Tiere und Umwelt.
- das breite Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln und Therapien zu erhalten. Diese Therapiemittel und -verfahren dürfen nicht ausschließlich dem ärztlichen Berufsstand vorbehalten bleiben.
Die ausführliche Stellungnahme ist online nachzulesen unter:
http://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles
Die Beratung des Entwurfes wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. Auf deutscher Seite ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend für die Beratungen im Ausschuss.
(Anmerkung: Eine EU-Verordnung wird mit ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament und den Rat unmittelbar geltendes Recht in allen
Clemens Dingmann: Lobbyinteressen siegen über Tiergesundheit
Neuwahl des Landesverbandes Bayern
Frau Gnadl Birgit und Frau Lamminger-Reith Angela haben sich für die Wiederwahl zur Verfügung gestellt.
Im Rundmail vom Januar 2014 und in der THP Zeitung vom Februar 2014 wurde auf die anstehende LV-Vorstandswahl hingewiesen.
Frau Weidacher wurde als Wahlleiter bestimmt.
Die Wahl erfolgte in einem offenen Wahlgang, per Handzeichen.
Zum Zeitpunkt der Wahl waren 17 stimmberechtigte Mitglieder im Raum
- Frau Birgit Gnadl 1. Vorstand - 17 Stimmen mit Ja - 0 Enthaltungen - 0 Stimmen mit Nein
- Frau Angela Lamminger-Reith 2. Vorstand - 17 Stimmen mit Ja - 0 Enthaltungen - 0 Stimmen mit Nein
Frau Gnadl und Frau Lamminger-Reith bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nahmen die Wahl an. Sie freuen sich auf die nächsten 4 Jahre Amtszeit.
Frau Gnadl und Frau Lamminger-Reith bekommen Unterstützung durch Frau Händel, Frau Penzkofer und Frau Gellert um die Qualitätszirkel zu organisieren, damit die beiden Vorsitzenden entlastet werden. Es wurden auch schon die ersten Themen der QZ diskutiert und besprochen.
Gründung des Landesverbandes Baden-Württemberg/Hessen
Frau Nicole Wurster und Frau Nicole Kohtz haben sich für die Wahl erstmalig zur Verfügung gestellt.
Die Nominierung der Wahl lief bis zum 15.März 2014. Es sind keine Gegenkandidaten nominiert worden.
Im Rundmail vom Januar 2014 und in der THP Zeitung vom Februar 2014 wurde auf die anstehende LV-Vorstandswahl hingewiesen.
Frau Weidacher wurde als Wahlleiter bestimmt.
Die Wahl erfolgte in einem offenen Wahlgang, per Handzeichen.
Zum Zeitpunkt der Wahl waren 17 stimmberechtigte Mitglieder im Raum.
- Frau Nicole Wurster 1. Vorstand - 17 Stimmen mit Ja - 0 Enthaltungen - 0 Stimmen mit Nein
- Frau Nicole Kohtz 2. Vorstand - 17 Stimmen mit Ja - 0 Enthaltungen - 0 Stimmen mit Nein
Frau Wurster und Frau Kohtz bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nahmen die Wahl an. Sie freuen sich auf die ersten 4 Jahre Amtszeit.
Neuwahlen im Landesverband NRW
Frau Terhaer und Frau Kötter haben sich für die Wiederwahl zur Verfügung gestellt.
Die Nominierung der Wiederwahl lief bis zum 12. August 2013. Es sind keine Gegenkandidaten nominiert worden.
Im Rundmail vom Juli 2013 und in der THP Zeitung wurde auf die anstehende LV-Vorstandswahl hingewiesen.
Herr Lau wurden zum Wahlleiter bestimmt.
Die Wahl erfolgte in zwei offenen Wahlgängen, per Handzeichen.
Zum Zeitpunkt der Wahl waren 53 stimmberechtigte Mitglieder im Saal.
Wahl zum 1. Vorstand:
Frau Finnja Terhaer 49 Stimmen mit ja, 4 Enthaltungen, 0 Stimmen mit Nein
Wahl zum 2. Vorstand:
Frau Eva-Maria Kötter 49 Stimmen mit ja, 4 Enthaltungen, 0 Stimmen mit Nein
Frau Terhaer und Frau Kötter bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nahmen die Wahl an. Sie freuen sich auf die nächsten 4 Jahre Amtszeit.
Änderung der Kenntnisüberprüfungsrichtlinien für Tierheilpraktiker
zum 01.02.2013 wurden unsere Kenntnisüberprüfungsrichtlinien überarbeitet.
Zu finden im Bereich Prüfungen
Änderungen im Heilmittelwerbegesetz
Wir haben die wichtigsten Änderungen im HWG in einer Tabelle gegenübergestellt.
Zu finden im Mitgliederbereich
Änderungen der Mitgliedsbeiträge
Ab dem Beitragsjahr 2013 passen wir unsere Mitgliedsbeiträge an.
Aufgrund der weiterhin positiven Mitgliederentwicklung können wir die Beiträge aber sogar leicht senken.
Der Beitrag für ein Vollmitglied beträgt ab 2013 150,- €.
Der Beitrag für ein Fördermitglied bzw. Schüler beträgt ab 2013 75,- €.
Neuer Berufskundeordner
Neuer Berufskundeordner 2012 Auflage 5 Preis für Mitglieder 70,00 € Das Bestellformular für den kompletten Berufskundeordner finden Sie hier. Wenn Sie nur die Aktualisierung (Auflage 5) bestellen möchten, überweisen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens 22,00 € auf das Verbandskonto. Das Bestellformular für die Aktualisierung finden Sie hier. Dieser Preis beinhaltet die komplette Neuauflage, ein neues Register und zwei neue Berufskunde Verbandslogos für vorne und seitlich. |
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Damit alle Überweisungen korrekt zugeordnet werden können, melden Sie sich bitte vorab per Telefon, Telefax oder per Mail bei:
Birgit Weidacher-Bauer |
Bankverbindung: |
Bonuspunkte
Wie funktioniert das mit den Bonuspunkten?
Bonuspunkte?! (pdf)
Wahl zum Ältestenrat
In einem persönlichen Brief wurden im Juli 2009 25 Mitglieder persönlich angeschrieben und zu einer Nominierung für den Ältestenrat befragt.
Es haben sich 5 Mitglieder schriftlich bereiterklärt dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Herr Gustav-Adolf Hußmann ist 72 Jahre alt und seit 24 Jahren im Verband
Frau Liselotte Brändlin ist 71 Jahre alt und seit 12 Jahren im Verband
Frau Ursula Buchinger ist 54 Jahre alt und seit 11 Jahren im Verband
Herr Thomas Reich ist 51 Jahre alt und seit 12 Jahren im Verband
Herr Fritz-Klaus Dörre ist 48 Jahre alt und seit 23 Jahren im Verband
Die Mitglieder wurden auf der Mitgliederversammlung am 04.10.2009 zum Ältestenrat gewählt. Herr Gustav-Adolf Hußmann wird das Beschlussbuch führen und als Ältestenrat-Vorsitzender sein Amt bekleiden.
Die Tätigkeiten und Aufgaben des Ältestenrates sind in unserer Satzung unter §21 ff nachzulesen.
Wir bedanken uns auf diesem Wege bei den gewählten Kollegen und hoffen auf eine gut funktionierende Verbandsarbeit.
Radiobeitrag
Am 07. 01. 2008 ist im WDR 4 ein Radiobeitrag über die Arbeit des Tierheilpraktikers gesendet worden. Dieser Radiobericht, in dem Frau Prester zu unserer Arbeit interviewt wurde, ist eine sehr sachliche und informative Beschreibung über unseren Berufstand.
Falls Sie Probleme mit dem abspielen haben sollten, ist die Datei hier noch mal als mp3 Datei abgelegt.