Anmeldung zum Verband
Wenn Sie unserem Verband beitreten möchten, können Sie sich den Aufnahmeantrag downloaden und ausdrucken.
Wahlweise können Sie sich auch online anmelden.
Beitragsordnung
1. Die Mitglieder des ältesten Verbands der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V. zahlen zur Deckung der Auslagen und zur Erreichung des Vereinszwecks einen Jahresbeitrag.
2. Alle Mitglieder zahlen ihren Jahresbeitrag zum Beginn des Kalenderjahres, spätestens jedoch zum 31. März. Die Beiträge sind Schickschulden im Sinne des BGB und müssen ohne Aufforderung oder Mahnung entrichtet werden.
Alle Mitglieder zahlen den gleichen Mitgliedsbeitrag.
Ausnahme: Beitragsermäßigungen gemäß Punkt 5
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt ein Fünftel des Jahresbeitrags zuzüglich 1/12 für jeden verbleibenden Monat bis zum Jahresende. Ab dem Folgejahr gilt der reguläre Jahresbeitrag.
3. Die Beiträge sind möglichst durch Bankeinzug oder durch Dauerauftrag zu entrichten.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden beschlossen.
5. Beitragsermäßigung
5.1 Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung befinden, können auf Antrag eine Beitragsermäßigung erhalten.
Diese Ermäßigung gilt nur für Schüler, die an einer vom Verband anerkannten Tierheilpraktiker-Schule unterrichtet werden (schriftliche Bestätigung der Schule erforderlich).
5.2 Mitglieder, die aus Altersgründen ihre Praxistätigkeit aufgegeben haben, und keine Einkünfte aus der Tätigkeit als Tierheilpraktiker mehr haben, zahlen auf Antrag 10% des Jahresbeitrags.
5.3 Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder.
6. Eine Nichtbezahlung des Beitrags kann den Ausschluß aus dem Verband zur Folge haben. (§6 der Satzung)
der gültige Jahresbeitrag für alle Mitglieder beträgt 150,- €
für Schüler (Bescheinigung der Schule erforderlich) 75,- €
für Kollegen die ihre Praxistätigkeit altersbedingt aufgegeben haben 15,- €
Der Aufnahmebeitrag beträgt 1/5 des Mitgliedsbeitrags: 30,- €
plus zusätzlich jeweils 1/12 des Grundbeitrags für jeden auf den Eintritt folgenden Monat.
Diese Beitragsordnung ist beschlossen am 28. September 2012
alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.