Zuschüsse zu Kleidung und Werbematerialien

Zu einem seriösen Auftreten in Ihrer Praxis gehört neben vielen anderen Kompetenzen auch eine angemessene Berufskleidung.

Aus diesem Grund bezuschusst der Verband die Anschaffung von Berufskleidung wie Shirts oder Jacken sowie dem Aufdruck des Verbandslogos mit 20%.

Dazu müssen Sie folgendes an den Verband faxen oder per Mail schicken:

  • Ein Foto der Kleidung mit sichtbarem THP-Logo
  • Die Rechnung

Wir bezuschussen auch den Aufdruck des THP-Logos auf Praxisschilder, Flyer, Visitenkarten und Autowerbung (jedoch keine Internetwerbung) mit 20%.

Nachfolgend finden sich einige Beispiele für Kleidung und anderes: